Mein Valet Frankfurt Außenstellplatz Luchthaven Frankfurt am Main

Belangrijke informatie

Abflug:
Wir übernehmen Ihr technisch einwandfreies Fahrzeug direkt am Terminal 1 oder 2
des Frankfurter Flughafens und überführen es mit unserem geschulten Personal zu
unseren in Kelsterbach befindlichen Parkflächen.


Selbstverständlich sind diese Transferfahrten durch uns versichert.


Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie uns 30
Minuten vor Ankunft an Ihrem Terminal unter der Rufnummer: 06107 – 9450056
zu kontaktieren.
Vor Ort führen wir einen digital protokollierten Fahrzeugcheck durch, welchen Sie
ebenfalls umgehend per Email erhalten.

Rückkehr:
Bei Ihrer Rückkehr kontaktieren Sie uns bitte direkt nach Ihrer Landung am
Flughafen Frankfurt unter der Rufnummer: 06107 - 9450056.
Wir überführen Ihr Fahrzeug nun umgehend zum Terminal, wo gemeinsam mit
unserem Mitarbeiter die Fahrzeugübergabe vorgenommen wird.

Aufpreise:
In der Zeit zwischen 23:00 – 06:00 Uhr erheben wir einen Nachtzuschlag von 35€.

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Mein Valet Frankfurt bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valet – Services an.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch

Unternehmen § 14 BGB.

Mit der Buchung unseres Services über unsere Website: www.mein-valet-
frankfurt.com, als auch über unsere Website: www.frankfurt.mein-valet.com, sowie

über die Webseiten unserer Partner:

Travelcar, Parkos, Parkplatzcheck, Fluparks, Parkvia, Holidayextras, OnePark,
Parkinglist, Check&Park, Allopark, sowie Parkplatzboerse, Parkplatz-Finder,
Parkcheck, iParkandFly & Mobypark oder mit der Buchung über unseren
telefonischen Kundensupport unter: 06107-9450056 oder unter: 06107-990305
stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.
Zusätzlich wird dies vom Kunde bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines

Fahrzeuges in unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.

I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter
Leistungen
1.Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten
Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer
Buchungsnummer
schriftlich per E-Mail an: info@mein-valet-frankfurt.com bzw. frankfurt@mein-
valet.com
erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang. Eine
Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist
kostenlos.
2.Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten.
Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt
nicht
entstanden oder wesentlich geringer ist.
3.Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen
sind bis
spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie
bis zu
diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an: info@mein-valet-frankfurt.com bzw.
frankfurt@mein-valet.com erfolgt sind.
4. Bei der verfrühten Rückkehr werden überschüssige Parktage nicht ausbezahlt.
4. Der Kunde hat mit der Hinzubuchung unseres Upgrades „Reise-Ausfall-
Versicherung“ die Möglichkeit, seine Stellplatzbuchung ohne Angabe von Gründen
jederzeit kostenfrei zu stornieren. Lediglich das für die Versicherung berechnete
Entgelt
ist im Falle der Stornierung der Buchung innerhalb von 3 Tagen zu begleichen.
Eine Stornierung dieser ‘‘Versicherung‘‘ ist nicht möglich.
5. Die Stornierung eines bereits gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist nur bis
maximal
48h vor der vereinbarten Rückkehrzeit des Kunden möglich, sofern sie bis zu
diesem
Zeitpunkt schriftlich per Email an: info@mein-valet-frankfurt.com bzw.
frankfurt@mein-valet.com erfolgt ist.

II. Haftung
a) Mein-Valet-Frankfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus
der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
b) Für sonstige Schäden haftet Mein-Valet-Frankfurt bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit.
c) Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer
den
Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die
Haftung
auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
d) Soweit die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von Mein-Valet-Frankfurt, es sei
denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens,
des
Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
e) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
f) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug
zurückgelassen
werden.
g) Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste
Alt.
BGB ist ausgeschlossen.
h) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die aufgrund
Gefälligkeitshandlungen
(Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
i) Mein-Valet-Frankfurt haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für
die
ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der
nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen
gelten
auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.
j) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse,
höhere
Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen
insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder
Beschädigungen durch Dritte.
k) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe
Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen
der
Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort
zum

Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des
Fahrzeuges
vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht
vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde
beweisen
muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes
angenommen
werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht
zu
sehen war.
l) Mein-Valet-Frankfurt haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet Mein-Valet-Frankfurt nur, wenn eine Verletzung von Leben,
Körper
oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben
unberührt.
m) Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter
Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal
jedoch in
Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt.
Im übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein
Fall
der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
n) Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten
nach
der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt
der
Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der
Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen,
wenn er
ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.
o) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von Mein-Valet-
Frankfurt
bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.
Das Mein-Valet-Frankfurt Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am
Terminal
gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges
durch.
Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die
Anzeige
spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei Mein-Valet-Frankfurt
unter der
oben genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die
Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu
erfolgen.

p) Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am
Fahrzeug, die
nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an Mein Valet Frankfurt
entstanden sind, behalten wir uns das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige,
sowie
das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€ vor.
q) Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere
Begleiter des
Mein-Valet schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene
Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu
vertretenden
oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen
Schadensfalles
an Mein-Valet-Frankfurt ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
r) Bei der Buchung einer unserer Aufbereitungspakete gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unseres Fahrzeugaufbereitungspartners
(MeinAutoreiniger).
s) Bei der Buchung unserer angebotenen Waschstraßenfahrt überführt das Mein-
Valet
Team das Kundenfahrzeug zu der in Kelsterbach befindlichen Waschstraße
‘‘Waschpark.‘‘ Mit der Buchung des Upgrades akzeptiert der Kunde die
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des Waschpark Teams in Kelsterbach.
Diese können unter: http://www.waschpark-kelsterbach.de/page3.html eingesehen
werden. Eine Haftung von Mein-Valet-Frankfurt für evtl. entstandene Kratzer oder
Schäden durch die Nutzung der Waschstraße ist ausgeschlossen.

III. Valet-Parken
1.) Geltungsbereich
a) Die Buchung des Produktes Valet-Parken Außenstellplatz & Hallenstellplatz, sowie
alle
dazugehörigen Dienstleistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) von Mein-Valet-Frankfurt, Rüsselsheimer Straße
115 in
65451 Kelsterbach.
b) Das Mein-Valet-Frankfurt Team organisiert den Transfer des Kunden-PKW vom
Flughafen Frankfurt zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten
Valet
Parkings. Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2
des
Flughafen Frankfurt am Main übernimmt das Mein-Valet-Frankfurt Personal das
Kundenfahrzeug und verbringt dieses zu unseren Parkflächen.
Die am Flughafenterminal entgegengenommenen Kundenfahrzeuge werden von
unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen
reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden gewähren zu können.

Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des
Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen
reibungslosen
Ablauf gewährleisten zu können.
In diesem Fall ist die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt in Schadensfällen sowie
bei
Vandalismus & höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen
ausgeschlossen.
Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher,
haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer
gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist Mein-Valet-
Frankfurt berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde
bleibt
zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer
und
Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.
c) Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges
am
Flughafen Frankfurt hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 2,5 Stunden vor der geplanten
Abflugzeit
am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung
von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen.
Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im
Bereich
der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück.
Ebenso werden hier die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge von
unseren
Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen
Ablaufes
geparkt. Dem Kunde wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch
direkt
nach seiner Landung am Flughafen Frankfurt an uns wenden möchte.
d) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Abflug) von
mehr
als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich
Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€
für die
Umkoordination & Planung vor.
e) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Rückgabe)
von
mehr als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält
sich
Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€
für die
Umkoordination & Planung vor.

f) Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem
Kunden ein
Nachtzuschlag von 35€ berechnet.
Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren
Nachtzeiten
den Service von Mein-Valet-Frankfurt benötigen, wird dieser Zuschlag nur einmal
berechnet.
Die Nachtzeiten von Mein-Valet-Frankfurt sind von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
g) Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt die
Restreichweite
des Tankes unter 30 km liegen behält sich Mein-Valet-Frankfurt das Betanken zur
Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor.
Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell)
sowie eine
Aufwandspauschale von 9€ in Rechnung gestellt.
h) Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern & später als gebucht zurückkehren,
berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von
7,00€
inkl. MwSt.
i) Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen
dies bei
der zu tätigenden Buchung angeben. Bei Wohnmobilen, Transportern &
Kleinbussen
wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der mit 3,00€ inkl.
MwSt.
pro angefangenen Tag zu vergüten ist.
j) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung
dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen
vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
k) Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt Mein-Valet-
Frankfurt
nicht an, es sei denn, Mein-Valet-Frankfurt hat ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich
zugestimmt.

2.) Vertragsinhalt
Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Fahrzeug an Mein-Valet-
Frankfurt übergibt, welches er bei seiner Reservierung auch angegeben hat. Es steht
Mein-Valet-Frankfurt frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs
anzunehmen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme des Fahrzeugs
durch Mein-Valet-Frankfurt zustande.
a) Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Mein-Valet-Frankfurt am

Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und in die von
Mein-Valet-Frankfurt angemieteten Parkflächen überführt.
b) Da Mein-Valet-Frankfurt mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurts
besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei
Vollbelegung durch das Durchführen von Umparkmaßnahmen von der
angegebenen
Kilometerzahl auf unserer Website abweichen.
Eine gefahrene Kilometerzahl von höchstens 50 km liegt hier im Toleranzbereich
und ist
vom Kunden zu akzeptieren.
c) Der Kunde ist angehalten, uns zwecks eines reibungslosen Ablaufes 30-45 min
vor
seiner Ankunft am Terminal telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Sollte dies nicht geschehen und der Kunde erst bei Ankunft am Terminal bzw. kurz
davor telefonisch Kontakt aufnehmen, trägt der Kunde die entstehenden
Parkkosten am
Terminal.
d) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und
sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein
Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist Mein-Valet-Frankfurt nicht
verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten
Konditionen
anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.
e) Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.
f) Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine
feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder
in
sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden.
g) Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der
Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.

h) Der Kunde ist verpflichtet die Bereifung seines Fahrzeuges den
Wetterbedingungen
anzupassen.
Mein-Valet-Frankfurt schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei
denen die
falsche bzw. nicht angemessene Bereifung vorhanden ist, aus. Als Faustformel gilt
hier:
Winterreifenpflicht von Oktober bis März.
i) Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern des Mein-Valet-Frankfurt Teams oder
anderen
Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

j) Bei der Buchung einer unserer Reinigungs- und Aufbereitungsprogramme gelten
die
unten genannten Zahlungsbedingungen.
Bei der Ausführung der Reinigung kann es zu Mehrkilometern kommen
(Waschstraßenfahrt, Überführung zur Aufbereitung), die der Kunde mit seiner
Buchung
akzeptiert. Eine Stornierung eines gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist bis
maximal
48h vor Rückkehr möglich.
k) Zahlungsbedingungen: Mein-Valet-Frankfurt bietet seinen Kunden die Bezahlung
vorab
per Überweisung, sowie die Barzahlung direkt am Flughafenterminal an. Eine
Bezahlung auf Rechnung ist nur in Einzelfällen möglich.

IV.Schlussbestimmungen
a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen
dem
Copyright des Mein-Valet-Frankfurt Teams. Das Kopieren, Reproduzieren oder
sonstige
Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von uns
nicht
gestattet.
b) Alle in den AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.
c) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der
Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam
sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Kelsterbach, den 20.09.2021

Mein Valet Frankfurt Außenstellplatz Luchthaven Frankfurt am Main
(56 Beoordelingen)

Afstand +- 0km

Overstappen +-0min

Buiten

Geef je sleutels

Valet Service

24/7 geopend

Belangrijke informatie

Dankzij de professionele valet parkeerservice van Mein Valet Frankfurt Außenstellplatz begint u ontspannen aan uw vakantie. Op de dag van uw vlucht rijdt u rechtstreeks naar de luchthaven Frankfurt am Main. Bij de vertrekterminal van de luchthaven zal een chauffeur van de parkeeraanbieder klaarstaan om de wagen van u over te nemen. Terwijl u gaat inchecken, rijdt hij de auto veilig naar het parkeerterrein

Aangeboden diensten

Mein Valet Frankfurt Außenstellplatz bevindt zich in de onmiddellijke nabijheid van de terminal van de Luchthaven Frankfurt am Main.

Werking van het parkeerterrein

Bij aankomst op de parkeerplaats - Allopark

Bij aankomst op de parkeerplaats

Ongeveer een half uur voor u op de luchthaven van Frankfurt aankomt, neemt u even contact op met de parking. De contactgegevens staan duidelijk op de reservatiebevestiging vermeld. De medewerkers van de parking vertellen u waar de chauffeur op u wacht en u rijdt rechtstreeks naar de afgesproken locatie. Voor de chauffeur naar de parking vertrekt, voert hij een kleine inspectie van de wagen uit. Eventuele opmerkingen worden in uw bijzijn genoteerd, zodat hier bij uw terugkomst geen misverstanden over kunnen ontstaan.

Bij terugkeer van de luchthaven - Allopark

Bij terugkeer van de luchthaven

Zodra u op Airport Frankfurt Am Main geland bent, belt u de chauffeur weer op. Hij zal onmiddellijk met uw wagen naar de aankomsthal vertrekken. U wacht vervolgens op uw bagage en u gaat uw auto ophalen. Na een controle van de wagen kan u uw terug meteen voortzetten.

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Toegankelijkheid
Openingstijden
Tarieven

Beoordelingen

Deze parking is nog niet beoordeeld. Wees de eerste die je eigen deelt.

Parking gecontroleerd

Openingsuren

  • Maandag 04 AM - 12 AM
  • Dinsdag 04 AM - 12 AM
  • Woensdag 04 AM - 12 AM
  • Donderdag 04 AM - 12 AM
  • Vrijdag 04 AM - 12 AM
  • Zaterdag 04 AM - 12 AM
  • Zondag 04 AM - 12 AM

Mein Valet Frankfurt Außenstellplatz is 24/7 geopend

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